Winterreifenpflicht, eine kurze Übersicht mit Profiltiefe

 Winterreifenpflicht ja oder nein? und die Profiltiefe



Die bekannte Faustregel von O bis O, also Oktober bis Ostern, ist bestenfalls eine Orientierung, aber mehr auch nicht. In Deutschland und auch in einigen anderen Ländern gilt eine situative Winterreifenpflicht.

Dies ist keine rechtliche Beratung, sondern dient nur dazu, es mal grob nochmal ins Gedächtnis zu rufen. Ihr seid selbst verantwortlich um euch über die jeweiligen Landesvorschriften zu informieren

Mindestprofiltiefe, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gilt in Europa eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für PKW- und Motorradreifen. Diese wurde 1992 in der damaligen EG-Kommission festgelegt.

Wie es nunmal so ist, jedes Land braut da so sein eigenes Süppchen und die Profiltiefe schwankt zwischen 1,6mm bis 6,0mm

In Europa kann man die Winterreifenpflicht in vier Kategorien aufteilen:


📌Generelle Winterreifenpflicht – selbsterklärend

📌Situative Winterreifenpflicht – Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch dürfen Autos mit Sommerreifen nicht auf öffentlichen Straßen fahren (wie wir sie in Deutschland haben)

📌Winterreifenpflicht kurzfristig vorgeschrieben – in einigen Ländern kann die Winterreifenpflicht auf bestimmten Strecken kurzfristig angeordnet werden.

📌Keine Winterreifenpflicht - selbsterklärend

Wer dennoch mit Sommerreifen fährt, bei winterlichen Bedingungen, riskiert den Versicherungsschutz, mal abgesehen davon, dass man sich und andere gefährdet. Es kann oder wird vielmehr auch grob Fahrlässigkeit vorgeworfen.

Seit 2010 gilt die  § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO), aber in anderen Ländern, andere Sitten.
Für die erforderlichen Kennzeichnungen gelten folgende Fristen:

Alle bis zum 31. Dezember 2017 produzierten Reifen, die mit „M+S"/„M&S"/„M.S." gekennzeichnet sind, gelten in Deutschland noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen. Alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol / 3PMSF-Symbol) ausgestattet sein, damit sie in Deutschland für den Einsatz bei winterlichen Straßenverhältnissen zugelassen sind.


Nachfolgend behandeln wir nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Schwere Fahrzeuge haben nochmal andere Vorschriften in den unterschiedlichen Ländern.



Albanien 

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Belgien

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Bosnien-Herzegowina

Pflicht von 15. November - 15. April. Winterreifen sind mind. auf den Antriebsrädern zu montieren.  mindest Profiltiefe 4mm


Bulgarien
Situative Winterreifenpflicht. Die Pflicht gilt nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Winterreifen müssen auf allen Rädern montiert werden. mindest Profiltiefe 1,6mm


Dänemark

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Deutschland

Situative Winterreifenpflicht. mindest Profiltiefe 1,6mm


Estland

Winterreifenpflicht von ca. 1. Dezember bis 1. März und die Situative Winterreifenpflicht.

mindest Profiltiefe 3mm


Finnland

Winterreifenpflicht von 1. Dezember - 28. Februar. mindest Profiltiefe 3mm


Frankreich. Aufpassen
keine generelle Pflicht, aber einzelne Departments. Seit dem 1. November 2021 gilt in Frankreich zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für Bergregionen. Es handelt sich hierbei um 48 Departements. Bitte selbst raus suchen, welche für euch relevant sind.
Wo keine Winterreifenpflicht besteht, mindest Profiltiefe 1,6mm, ansonsten 3,5mm.

Griechenland

keine generelle Pflicht
mindest Profiltiefe 2,0mm auf der Antriebsachse, Rest 1,6mm


Großbritannien (Wales, England, Nordirland, Schottland)
keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Irland

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm. Werden Winterreifen verwendet, dann auf allen Achsen



Island

Situative Winterreifenpflicht von ca. 1. November - 14. April.

mindest Profiltiefe 1,6mm


Italien. Aufpassen

keine generelle Pflicht, aber einzelne Provinzen oder Straßen können eine Winterreifen Pflicht haben. Auf bestimmten Strecken, z.B. Aosta - Tal herrscht eine Winterreifenpflicht von 15. Oktober - 15. April. (Alternative Schneeketten auf Sommerreifen)

mindest Profiltiefe 1,6mm


Kroatien

Situative Winterreifenpflicht

mindest Profiltiefe 4,0mm


Lettland

Winterreifenpflicht von 1. Dezember bis 1. März für PKW (und Anhänger) bis 3,5 t.

mindest Profiltiefe 4,0mm


Litauen

Winterreifenpflicht von 10. November - 1. April. 

mindest Profiltiefe 3,0mm


Lichtenstein

keine generelle Pflicht, aber wird empfohlen, da sonst eine Mithaftung entsteht. 

mindest Profiltiefe 1,6mm


Luxemburg

Situative Winterreifenpflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Malta

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Mazedonien

Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März.

mindest Profiltiefe 4,0mm


Montenegro 

Winterreifenpflicht von 15. November - 31. März.

mindest Profiltiefe unbekannt, wohl aber auch mindestens 1,6mm


Niederlande

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Norwegen

keine generelle Pflicht, aber wenn Winterreifen dann auf allen Achsen, mindest Profiltiefe 3,0mm



Österreich, Aufpassen

Winterreifenpflicht von 1. November - 15. April bei Situative Wetterverhältnisse auf allen Rädern, alternativ Schneeketten auf der Antriebsachse

mindest Profiltiefe 4,0mm


Polen

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Portugal

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Rumänien

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Russland

keine generelle Pflicht, aber Empfohlen mindest Profiltiefe 4,0mm


Schweden

Situative Winterreifenpflicht zwischen 1. Dezember und 31. März

Mitführen von Frostschutzmittel und Schneeschaufel sind Pflicht.

mindest Profiltiefe 3,0mm


Serbien

Situative Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 1. April

mindest Profiltiefe 4,0mm


Schweiz

keine generelle Pflicht, aber wird empfohlen, da sonst eine Mithaftung entsteht. 

mindest Profiltiefe 1,6mm


Slowakei

Situative Winterreifenpflicht 

mindest Profiltiefe 3,0mm


Slowenien

Generelle Winterreifenpflicht von 15. November - 15. März; darüber hinaus auch bei winterlichen Straßenverhältnissen. Winterreifen auf allen Rädern oder Schneeketten

mindest Profiltiefe 3,0mm


Spanien

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


Tschechien

Winterreifenpflicht: Von 1. November - 31. März, winterlichen Straßenverhältnissen, müssen Fahrzeuge bis 3,5 t mit Winterreifen ausgestattet sein. Winterreifen sind auch Pflicht, wenn sie durch extra Straßenbeschilderung angeordnet sind.
mindest Profiltiefe 4,0mm


Türkei

Situative Winterreifenpflicht. mindest Profiltiefe 1,6mm


Ukraine

Generelle Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 31. März

mindest Profiltiefe 6,0mm


Ungarn

keine generelle Pflicht, könne aber durch Beschilderung angeordnet werden.

mindest Profiltiefe 1,6mm


Zypern

keine generelle Pflicht, mindest Profiltiefe 1,6mm


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