Feuerlöscher im KFZ, in der EU.
Einen Feuerlöscher zu haben, ist grundsätzlich besser als einen Feuerlöscher zu brauchen.Deswegen empfehlen wir vorab mindestens einen zu haben und dieser sollte immer griffbereit sein.
In welchen Ländern ist er Pflicht, ist er Pflicht in Deutschland oder wo braucht man keinen?
Länder, die nicht aufgeführt werden, da liegen uns keine Informationen vor. Bitte Informiert euch dahingehend selbst, eine Rückmeldung an uns wäre klasse, dann ergänzen wir das gerne.
Mitführpflicht eines Feuerlöscher:
Baltikum, Bulgarien, Griechenland, Moldawien, Russland, Montenegro, Türkei, Rumänien, Polen, Ukraine, Weißrussland, Belgien (nur für inland gemeldete Fahrzeuge),
Deutschland (siehe Erklärung)
Empfohlen in:
Dänemark, Mazedonien, Schweden, Norwegen, eigentlich empfehlen wir ja, einen immer zu haben.
Erklärung zu Deutschland:
In Deutschland gilt diese Pflicht nur für KFZ die für Güter- oder Gefahrengut vorgesehen sind, jedoch unterscheidet man auch bei diesen Fahrzeugen nach Mindestgesamtfassungsvermögen je Beförderungseinheit der höchstzulässigen Masse und dem jeweiligen Anteil an Löschmittelpulver für die Brandklassen ABC. Dies betrifft also alle, die noch sowas wie N1 oder N2 in Ihren Papieren stehen haben, vereinfacht gesagt, leichte oder schwere Transporter / LKW, deshalb führen wir das auf. Sie sind von der Pflicht nicht ausgenommen.
Privat genutzte Transportfahrzeuge sind, soweit wir informiert sind, nicht davon ausgeschlossen, da auch Privatmenschen damit Güter transportieren können. Da wird nicht zwischen Gewerblich oder Privat unterschieden.
📌Nachfolgendes Bezieht sich immer auf den Inhalt den Feuerlöschers und nicht auf das Gesamtgewicht
Fahrzeuge(PKW oder LKW) bis 3,5 Tonnen
müssen mindestens 4 kg Löschmittelpulver mit den Brandklassen ABC mitführen.
Die Mindestanzahl der Feuerlöscher beträgt 2, von denen mindestens einer über 2kg Fassungsvermögen verfügt.
Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen
müssen mindestens 6 kg Löschmittel der Brandklassen ABC mitführen. Auch hier beträgt die Mindestanzahl 2, von denen einer ein Fassungsvermögen von 2kg und der andere ein Fassungsvermögen von 6kg hat.
Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen
müssen mindestens 12 kg Löschmittel der Klassen ABC mitführen. Auch hier ist die Mindestanzahl der Feuerlöscher 2. einer mit einem Fassungsvermögen von 2kg, der andere mit 6kg Fassungsvermögen.
Diese Normen sind inder ADR/GGVSEB niedergeschrieben. An dieser Stelle mag jetzt einer denken, das ist für den gewerblichen Bereich, ja stimmt, richtig. Da dort aber es als einziges geschrieben steht, wird das, was da steht, wird dann auch im privaten Bereich angewendet.
📌Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Information, die zusammengestellt wurde für euch. Diese Information kann je nach aktueller Gesetzeslage veraltet sein.
Ihr seid als Halter / Lenker eines KFZ, selbst verantwortlich, euch über die jeweiligen Landesvorschriften zu informieren und danach zu handeln.
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