Warntafeln Frankreich





Warnschilder für Fahrzeuge über 3,5 t in Frankreich.


Für Fahrzeuge über 3,5 t müssen Warnschilder angebracht werden, dies gilt sowohl für den Gewerblichen als auch Privaten Bereich und somit auch für Wohnmobile etc. die über 3,5 t wiegen.
 
Falsche oder nicht richtig angebrachte Warnschilder können mit bis zu 135 € betraft werden.
Für LKW gelten die Schilder mit dem Lkw
Für Wohnmobile sollte man das Bussymbol nehmen , da es die für Personenbeförderung ist.
 
Kennzeichnung bei Gespannen nötig?
Die Vorschrift betrifft nur Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) über 3,5 Tonnen. 
Gespanne sind dort nicht explizit genannt. 
Die Kennzeichnung ist also nur dann an einem Zugfahrzeug bzw. Anhänger anzubringen, wenn eines der beiden Fahrzeuge (oder jeweils beide) eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Dagegen müssen Gespanne, deren zulässige Gesamtmasse zusammengerechnet 3,5 Tonnen übersteigt, nicht gekennzeichnet werden, wenn die zulässige Gesamtmasse weder beim Zugfahrzeug noch beim Anhänger (jeweils einzeln betrachtet) über 3,5 Tonnen liegt.

Quelle: ADAC.
Wie die angebracht werden erfahrt ihr im Link.
https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/
Die Aufkleber gibt es in den Grenznahen Tankstellen oder im Onlineshop vom ADAC
https://www.adac-shop.de/.../angles-morts-toter-winkel...

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